AGB

I Allgemeines

1. Für alle mit uns getätigten Kaufverträge und Terminabschlüsse gelten ausschließlich unsere nachstehend aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen. Davon abweichende Abmachungen und Einkaufsbedingungen – auch wenn der Käufer den Auftrag zu seinen eigenen Einkaufsbedingungen erteilt hat – haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Unsere Reisenden und Handelsvertreter sind nicht berechtigt, eigenmächtig abweichende Vereinbarungen zu treffen.

2. Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde ungültig sein, so zieht das nicht die Ungültigkeit der übrigen Bedingungen sowie des abgeschlossenen und bestätigten Kaufvertrages nach sich.

3. Für alle weiteren in laufender Geschäftsverbindung erteilten Aufträge gelten ebenfalls nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen.

II Angebot, Vertragsabschluß, Lieferbedingungen

1. Preise, Lieferzeiten und Warenmengen unserer Angebote sind freibleibend.

2. Das wirksame Zustandekommen eines Kaufvertrages bedarf unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Erteilen wir keine schriftliche Auftragsbestätigung, so steht die Auftragsausführung oder die Rechnungserteilung dieser gleich.

3. Vertragsänderungen und –aufhebungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit stets unserer schriftlichen Bestätigung.

4. Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

5. Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bestätigt werden. Ausdrücklich garantierte Fristen und Termine beziehen sich nur auf den Zeitpunkt der Absendung. Teillieferungen sind zulässig.

6. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (z. B. Betriebsstörung, Havarien, behördliche Eingriffe), auch wenn diese bei Vorlieferanten eintreten – verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Verlängert sich die Lieferzeit oder kann aus den genannten Gründen nicht erfolgen, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche geltend machen.

7. Die Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen gibt uns das Recht, weitere Lieferungen zu verweigern, bis der Käufer die bestehenden Verpflichtungen erfüllt hat.

III Preise

1. Unsere Preise verstehen sich auf die jeweils gültige Netto-Preisliste (ohne Mehrwertsteuer).

2. Nach Vertragsabschluß entstehende Preisänderungen, die durch Zölle, Steuern oder sonstige gesetzliche Eingriffe bzw. durch Roh-, Hilfsstoff-, Energie und Frachtkosten­erhöhungen verursacht werden, erkennt der Käufer an.

IV Beanstandungen

1. Beanstandungen müssen schriftlich bei uns erfolgen, und zwar spätestens innerhalb 3 Tagen nach Empfang der Ware. Beanstandungen gegenüber dem Vertreter genügen nicht. Sie berechtigen den Käufer nicht, die Übernahme der Dokumente und/oder der Ware oder die vereinbarte Zahlung zu verweigern oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, die nicht ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Das Recht einer Mängelrüge erlischt, wenn der Käufer die Ware vom ersten Bestimmungsort weitertransportiert oder bearbeitet.

2. Der Käufer muss die beanstandete Ware ordnungsgemäß aufbewahren, ohne hierfür irgendwelche Kosten in Anrechnung zu bringen.

3. Bei Berechtigung der Beanstandung hat der Käufer nur nach Klärung durch Vereinbarung mit dem Verkäufer das Recht zur Minderung. Vor Klärung besteht kein Zurückbehaltungsrecht. Wir sind in jedem Fall berechtigt, die beanstandete Ware zurückzunehmen und durch andere, mangelfreie zu ersetzen. Der Käufer hat kein Rücktrittsrecht. Ihm bleibt bei nachweislichem Fehlschlagen der Ersatzlieferung das Recht zur Minderung bzw. zum Rücktritt vorbehalten.

4. Schadenersatzansprüche jeder Art gegen uns oder unsere Vertreter sind ausgeschlossen, soweit ein solcher Ausschluss gesetzlich zulässig ist, das heißt, insbesondere für anderes als grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Verkäufers oder seiner Vertreter.

V Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unser Eigentum, doch kann sie vom Käufer – vorbehaltlich VII Ziffer 7 – im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußert oder verarbeitet werden. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers darf er über die unter unserem Eigentumsrecht stehende Ware nicht mehr ohne unser ausdrückliches Einverständnis verfügen. Als dann ist der ganze Warenbestand aus unseren Lieferungen – auch der schon bezahlte – zur restlosen Deckung unserer Forderungen als Sicherheit an uns herauszugeben.

2. Die Weiterveräußerung von Ware, die noch in Verkäufers Eigentum steht, darf nur in einer Weise erfolgen, die dem Verkäufer weiterhin das Eigentum vorbehält und sichert. Der Käufer handelt dabei als Treuhänder für den Verkäufer. Alle Ansprüche des Käufers gegen Drittkäufer gehen im Zeitpunkt des Weiterverkaufs, und zwar durch Vorausabtretung, die der Verkäufer hiermit annimmt, auf den Verkäufer über. Dies gilt auch für Lieferungen aufgrund künftiger Abschlüsse. Der Käufer ist auf Verlangen verpflichtet, dem Verkäufer Auskunft über den Verbleib der Ware und über den Weiterverkauf sowie über die Einziehung der Forderung zu geben. Erwirbt der Käufer von den von uns gelieferten Waren durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung Eigentum, so überträgt er dieses Eigentum schon hiermit auf uns mit der Maßgabe, dass die Übergabe durch die hiermit getroffene Vereinbarung ersetzt wird, dass der Käufer diesen Gegenstand für uns verwahrt, und zwar bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und unserer sonstigen Forderungen aus laufender Rechnung.

3. Der Käufer ist nicht berechtigt, unbezahlte Ware oder unser Sicherungseigentum in irgendeiner Weise zu belasten oder zu verpfänden. Falls wir die Ware aufgrund der Eigentumsvorbehaltsklausel oder aus anderen Gründen zurücknehmen, so liegt darin kein Rücktritt vom Vertrag, sondern nur die Inanspruchnahme von Sicherheiten. Der Käufer ist in solchem Falle zur spesenfreien Rückgabe der Ware verpflichtet.

4. Wird von dritter Seite eine Zwangsvollstreckung in unser Vorbehalts- oder Sicherungseigentum betrieben oder droht auch nur eine solche, so hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen und uns alle erforderlichen Unterlagen wie Pfandprotokolle zu übersenden. Die Kosten eines Interventionsstreites trägt der Käufer.

VI Zahlung

1. Der Ausgleich unserer Rechnungen hat, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, durch unmittelbare Zahlung an uns innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Alle nicht vorher vereinbarten Abzüge sind unzulässig.

2. Der Käufer ist nicht befugt, gegen unsere aus der Geschäftsverbindung entstandenen oder künftig entstehenden Forderungen aufzurechnen oder ihnen gegenüber irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Insbesondere beeinflussen Mängelrügen des Käufers weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit.

3. Rechtzeitige Bezahlung ist nur dann erfolgt, wenn der Verkäufer über das Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstage auf dem von ihm angegebenen Konto verfügen kann.

4. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen werden unsere sämtlichen Forderungen gegen den Käufer ohne Rücksicht auf hereingenommene Wechsel, Schecks, Stundungsvereinbarungen und sonstigen gesetzlichen Rechte sofort fällig, der Käufer befindet sich auch ohne Mahnung im Zahlungsverzug.

5. Bei Verzug oder Überschreitung des Zahlungszieles ist der Verkäufer – unbeschadet seiner sonstigen gesetzlichen Rechte – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen, werden noch nicht fällige oder gestundete Forderungen fällig und weitere Leistungen auf Kredit sofort einzustellen.

6. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass der Käufer mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät, seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft wird, seine Zahlungen eingestellt oder gegen ihn die Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens beantragt wird, so sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung sonstiger Rechte, insbesondere unserer Sicherungsrechte, befugt, die Vorauszahlung des gesamten Kaufpreises bzw. auch Sicherheiten nach unserer Wahl für die geschuldeten Summen zu verlangen. Lehnt der Käufer dieses Verlangen ab, so steht uns nach Wahl das Recht zu, entweder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Soweit nicht Rücktritt erfolgt ist, hat der Verkäufer das Recht, die gelieferten Waren sofort zurückzuholen und Schadenersatz zu verlangen. Der Käufer gestattet schon hiermit dem Verkäufer das Betreten seines Lagers zum Zwecke der Abholung der Ware. In jedem Falle erlöschen alle Rechte auf preisliche und andere Vergünstigungen.

7. Der Käufer ist zur Zurückbehaltung des Kaufpreises nicht berechtigt. Die Aufrechnung gegen den Kaufpreis ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche des Käufers von dem Verkäufer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

VII Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für Lieferungen und für die Zahlung ist unser Geschäftssitz.

2. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz.

3. Der Besteller ist damit einverstanden, dass wir personenbezogene Daten des Bestellers speichern und einer Kreditschutz­organisation übermitteln.